Was zählt als Deepfake nach dem EU AI Act?

Jeder KI-generierte oder KI-veränderte Audio-, Bild- oder Video-Content, der realen Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und als authentisch durchgehen könnte. Für Unternehmen heißt das: KI-Models, KI-Voiceovers, Face-Swaps und KI-editierte Kampagnenfotos — nicht nur Promi-Skandale.

Die geschäftsrelevante Definition

Artikel 3(60) definiert Deepfakes als KI-generierten oder manipulierten Inhalt, der „existierenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähnelt und für eine Person fälschlich authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen würde“. Übersetzt ins Marketing:

  • KI-Fashion-Models in echten Produkten → Deepfake-Territorium. Kennzeichnen.
  • KI-Voiceover, nicht von einem Menschen zu unterscheiden → kennzeichnen.
  • KI-Hintergrundtausch bei einem Produktfoto, Produkt unberührt → meist ok, aber kennzeichnen, wenn es täuschen könnte.
  • Ein klar cartoonhaftes KI-Maskottchen → nicht realistisch, geringes Risiko.

Die Kennzeichnungspflicht

Artikel 50(4): Deepfakes müssen bei Veröffentlichung sichtbar und klar offengelegt werden. Vollständiger Leitfaden →


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