Die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026: was sie abdeckt (und was nicht)
Nur eines: die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte für generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Chatbot-Offenlegung, Deepfake-Labels und Deployer-Pflichten haben KEINE Übergangsfrist — sie gelten ab dem 2. August 2026.
Eine Übergangsfrist, präzise abgegrenzt
Die Übergangsbestimmungen von Artikel 111 geben Anbietern generativer KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die technische maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50(2) umzusetzen.
Was fälschlich angenommen wird
- Chatbot-Offenlegung → keine Übergangsfrist. Gilt ab 2. August 2026.
- Deepfake-Kennzeichnung → keine Übergangsfrist.
- Deployer-Pflichten → keine Übergangsfrist.
Die Frist ist ein technisches Implementierungsfenster für die Kennzeichnungstechnik der KI-Anbieter — kein Aufschub für Websites. Wenn Ihr Chatbot im August live ist, muss Ihre Offenlegung es auch sein. Vor August beheben →
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