Die Human-Review-Ausnahme für KI-Text: Was zählt wirklich?

KI-generierter öffentlicher Text braucht das KI-Label nur dann nicht, wenn ein menschlicher Redakteur ihn echt geprüft, bei Bedarf bearbeitet hat und die redaktionelle Verantwortung übernimmt — dokumentiert. Ein schneller Blick oder „jemand hat es gelesen“ zählt nicht.

Die echte Form der Ausnahme

Artikel 50(4) befreit KI-generierten Text zu Themen von öffentlichem Interesse nur dann von der Kennzeichnung, wenn „der Inhalt ein menschliches Überprüfungs- oder Redaktionskontrollverfahren durchlaufen hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt“.

Was einer Prüfung standhält

  • Ein namentlich genannter Redakteur, verantwortlich für den Text.
  • Nachweis echter Prüfung: Entwürfe, Bearbeitungen, Kommentare, Freigabeschritte.
  • Ein Prozess: nicht „wir schauen alle mal drüber“, sondern ein definierter Checkpoint vor der Veröffentlichung.

Was bei einer Prüfung scheitert

  • „Unser Autor hat gepromptet und das Ergebnis überflogen.“
  • Prüfung nach der Veröffentlichung.
  • Niemand kann sagen, wer verantwortlich ist.

Die 30-Sekunden-Gewohnheit, die es echt macht: ein Prüfprotokoll — Prüfer, Datum, Änderungen — pro Artikel. Evidence-Gewohnheiten, die funktionieren →


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