Gibt es eine AI-Act-Ausnahme für kleine Unternehmen?
Nein. Die Transparenzpflichten von Artikel 50 gelten nach Anwendungsfall, nicht nach Unternehmensgröße — ein Fünf-Personen-Shop mit KI-Chatbot hat dieselbe Offenlegungspflicht wie ein Konzern. Nur die Bußgelder berücksichtigen die Größe.
Woher die Verwirrung kommt
Teile des AI Act enthalten KMU-freundliche Maßnahmen (Förderprogramme, regulatorische Sandboxes, proportionale Bußgelder). Man liest „KMU-Unterstützung“ und hört „KMU-Ausnahme“. Die gibt es nicht — nicht für die Transparenz.
Was für ein kleines Unternehmen tatsächlich gilt
- Chatbot-Offenlegung — ja, auch mit einem Widget und drei Mitarbeitern.
- KI-Content-Kennzeichnung — ja, auch mit einem Zwei-Personen-Marketingteam.
- Deepfake-Kennzeichnung — ja.
- Bußgelder — für KMU reduziert, aber sie beginnen bei „schmerzhaft“, nicht bei „symbolisch“.
Die gute Nachricht für kleine Teams
Die Pflichten wurden technisch einfach gestaltet: ein sichtbarer Hinweis, Labels auf synthetischem Content, Aufzeichnungen. Keine Audits, keine Zertifizierungen, keine Konformitätsbewertungen — das ist das Hochrisiko-Regelwerk (das für Marketing-KI kaum gilt). Eine kleine Website kann Artikel 50 an einem Nachmittag abdecken, kostenlos. Mit dem Scan beginnen →
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