Muss ich KI im Kundenservice offenlegen (Chat, E-Mail, Voice)?
Chat und Voice: ja, klar — Artikel 50(1) deckt direkte KI-Interaktion. Vollautomatische KI-E-Mail-Antworten: Best Practice und wohl abgedeckt, wenn konversationell; KI-entworfene, aber von Menschen gesendete Antworten: nein, der Mensch interagiert. Im Zweifel offenlegen.
Nach Kanal
| Kanal | Offenlegung nötig? |
|---|---|
| Website-Chatbot | Ja, immer, erster Kontakt |
| Voice-KI auf Telefonleitungen | Ja, zu Gesprächsbeginn |
| Vollautomatischer KI-E-Mail-Agent | Grauzone Richtung ja — wenn er mit einer Person konversiert, als abgedeckt behandeln |
| KI-entworfene, von Menschen gesendete Antworten | Nein — der Mensch interagierte, nicht die KI |
| Interne KI-Tools der Mitarbeiter | Nein (keine öffentliche Interaktion) |
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