Darf ich ChatGPT (oder ein Custom GPT) auf meiner EU-Website einsetzen?

Ja — aber ab dem 2. August 2026 müssen Sie Besucher klar und beim ersten Kontakt darüber informieren, dass sie mit KI interagieren. Eingebettete KI-Assistenten sind nicht verboten; es gibt eine Transparenzpflicht für den, der sie einsetzt.

Erlaubt, mit Label

Nichts im AI Act hindert Sie daran, ein Custom GPT, einen Botpress-Agenten oder einen selbstgebauten LLM-Assistenten einzubetten. Das Gesetz regelt die Ehrlichkeit darüber, nicht die Existenz.

Ihre drei Pflichten als Deployer

  1. Offenlegung — Besucher müssen vor dem Chatten wissen, dass es KI ist. Wie →
  2. Content-Labels — wenn die KI öffentlichen Content erzeugt (Bilder, Artikel), ebenfalls kennzeichnen.
  3. Datenehrlichkeit — die DSGVO gilt weiterhin für das, was der Bot sammelt. Anderes Gesetz, gleicher Bot. AI Act vs. DSGVO →

Die Custom-Build-Falle

Anbieter-Bots haben wenigstens Dokumentation. Ein Custom-GPT-Embed hat nichts — kein Standard-Label, keine Anbieterpflicht, auf die man sich berufen könnte. Die Offenlegung liegt zu 100 % bei Ihnen. Kostenlose Lösung: ein Script-Tag →


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