Maschinenlesbare Kennzeichnung
Technische Metadaten in KI-generiertem Content (Wasserzeichen, C2PA-artige Herkunftsnachweise), die Maschinen den KI-Ursprung erkennen lassen. Pflicht für Anbieter generativer KI nach Art. 50(2); ältere Systeme haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit.
Das ist die Anbieter-Ebene — für Menschen unsichtbar, maschinenlesbar. Verschieden von den sichtbaren Labels, die Deployer zeigen müssen.
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